Allgemeine Vertragsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Budo Akademie München, Inhaber Werner Bachhuber, insbesondere für Trainingseinheiten (veröffentlicht in Form des Online-Stundenplanes) und Workshops (spezielle Trainingseinheiten mit Voranmeldung). Mit dem Erwerb einer Schnupperstunde/Einzelstunde/Zehnerkarte/Vertrag, die zur Nutzung des genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Kunde/in die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Vertragsgegenstand:
Die dem Kursnehmer bekannte Preisliste, diese Vertragsbedingungen sowie die Dojo-Verhaltensegeln werden Bestandteil des Vertrages.
Die Parteien können Sonderkurse einzelvertraglich vereinbaren. Die vorstehende Preisliste hat für diesen Fall keine Gültigkeit (z.B. Workshops, Prüfungsgebühren, Startgebühren, Lehrgangsgebühren, usw.). Der Kursnehmer versichert, dass er bei Abschluss des Vertrages hinsichtlich des Kurshonorars sowohl zahlungsfähig als auch zahlungswillig ist.
Anmeldung/Registrierung
Mit der Teilnahmevereinbarung (Schnupper- /Einzelstunden) oder einem Vertrag (Abschluss online oder vor Ort) können tarifabhängig alle angebotenen regulären Trainingseinheiten der Budo Akademie München besucht werden. Es wird grundsätzlich zwischen Einzelstunden, Zehnerkarten und Verträgen unterschieden.
Schnupperstunde:
Die Schnupperstunde kann pro Teilnehmer nur ein Mal in Anspruch genommen werden. Die Buchung der Schnupperstunde ist nur für Neukunden nutzbar.
Einzelstunde:
Eine Einzelstunde kann beliebig oft gebucht werden und berechtigt zur Teilnahme an einer Trainingseinheit.
Zehnerkarte:
Mit der Zehnerkarte ist der Besuch von 10 Trainingseinheiten möglich. Die Zehnerkarte ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden. Die Zehnerkarte ist 10 Monate gültig.
Verträge/Memberships:
Es können Verträge/Memberships für die Laufzeit von 6 Monaten geschlossen werden.
Sonderkurse:
Die Teilnahme an zusätzlichen Lehrgängen, Workshops, Ausbildungen etc ist möglich. Eine Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung wird die Kursgebühr fällig.
Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs erfolgt über den Buchungs- und Bezahl-Provider Eversports. Während der Registrierung im Eversports-Portal sind die persönlichen Angaben des Mitgliedes wahrheitsgemäß einzugeben. Es ist die Angabe einer Email-Adresse für die weitere Kommunikation erforderlich. Auf die Möglichkeit der Einrichtung eines "Family-Accounts" wird besonders hingewiesen.
Mit der Registrierung stimmt der Kunde zu, dass die personenbezogenen Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung) zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und des Beitragseinzuges verarbeitet und genutzt werden dürfen. Zudem erfolgt die Zustimmung zur Nutzung der Email-Adresse und der Telefonnummer zur Kommunikation mit dem Mitglied (z.B. Aufnahme in den Emailverteiler der Budo Akademie München).
Trainingsablauf:
Grundsätzlich wird der Unterricht ganzjährig abgehalten. Er entfällt jedoch an den gesetzlichen Feiertagen sowie in der Zeit vom 22. Dezember bis 06. Januar eines jeden Jahres und an zweieinhalb Wochen im August (der Termin wird rechtzeitig durch Aushang an der Informationswand in der Budo Akademie München bekannt gegeben). Diese trainingsfreien Zeiten sind in den Monatsbeiträgen bereits berücksichtigt (Umlegung auf das gesamte Jahr) und berechtigen somit zu keiner Kürzung des Beitrages in den betroffenen Monaten.
Technische und zeitliche Änderungen des Kursprogramms behält sich der Veranstalter vor. Solche Änderungen werden durch Aushang an der Informationswand in der Budo Akademie München rechtzeitig bekannt gegeben.
Kursgebühren:
Die Unterrichtspreise sind vor Unterrichtserteilung in der vereinbarten Höhe bis zum ersten des Monats im Voraus zu entrichten. Die Höhe der Monatspreise ist abhängig vom gebuchten Paket (siehe Preisliste).
Ein Aussetzen der Beitragszahlung wegen Verhinderung zur Teilnahme am Training während der Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen. Bei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich insoweit um Pauschalbeträge ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl der in Anspruch genommenen Trainingsstunden.
Die Unterrichtspreise verstehen sich freibleibend und können seitens des Veranstalters angemessen erhöht werden. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge wird durch Aushang an der Informationswand in der Akademie bekannt gegeben.
Die vereinbarten Kursgebühren sind bis zur Wirksamkeit der Kündigung des Vertrages zu leisten.
Beiträge an übergeordnete Organisationen (Karate, Kobudo)
Von den übergeordneten Organisationen, z.B. dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und dem Deutschen Karate-Verband (DKV) werden Jahresbeiträge erhoben. Diese Jahresbeiträge sind nicht in den monatlichen Mitgliedsbeiträgen des Veranstalters enthalten. Über die aktuellen Beiträge informiert ein Aushang an der Informationswand der Budo Akademie München.
Zahlungsart:
Die Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich durch Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (siehe Vorderseite des Anmeldeformulars). Es wird darauf hingewiesen, dass im Lastschrifteinzugsverfahren keine Teillastschriften durchgeführt werden. Wird bei ungenügender Deckung des Bankkontos die Lastschrift retourniert, fallen bankseitig Rücklastgebühren i.H.v. derzeit 5,00 Euro an, die vom Zahlungspflichtigen übernommen werden.
Bei einem Vertragsabschluss über Eversports sind weitere Online-Zahlungsmöglichkeiten vorhanden (z.B. Kreditkarte).
Die Barzahlung der Mitgliedsbeiträge ist aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen.
Sollte die Bezahlung angemahnt werden müssen, übernimmt der Vertragsnehmer die zusätzlichen Mahngebühren von derzeit 5,00 EUR.
Aufnahmegebühr:
Die einmalige Aufnahmegebühr ist zum Kursbeginn zu entrichten. Sie entfällt bei einem Online-Vertragsabschluß über die Plattform Eversports.
Übertragbarkeit und persönliche Verhinderungsgründe:
Auf dritte Personen sind die Rechte des Teilnehmers aus dem gegenständlichen Vertrag nicht übertragbar. Persönliche Verhinderungsgründe (insbesondere Krankheit, Urlaub, Ferien etc.) des Kursteilnehmers befreien von der Bezahlung der Kursgebühr nicht.
Kündigung:
Die Kündigung des Mitgliedsvertrages muss schriftlich erfolgen (z.B. per Post, per Email, per Fax). Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Der Erhalt des Kündigungsschreibens wird seitens des Veranstalters schriftlich bestätigt.
Anmeldungen, die über den Buchungs- und Bezahl-Provider Eversports online abgeschlossen wurden, können vom Mitglied selbst verwaltet werden. Eine Kündigung des Vertrages ist in diesem Fall online möglich.
- Kündigung eines Vertrages mit einer Laufzeit von sechs Monaten:
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate vor Ende des vereinbarten laufenden Vertragszeitraumes.
- Sonderkündigungsrecht des Veranstalters
Im Falle eines groben Verstoßes des Kursnehmers gegen die Dojo-Regeln behält sich der Veranstalter ein Sonderkündigungsrecht vor.
Haftung des Veranstalters:
Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme an den Kursen findet insoweit auf eigene Gefahr des Teilnehmers statt. Eine eventuell vorzunehmende medizinische Beurteilung des Gesundheitszustandes für die Kursteilnahme einzuholen, obliegt ausschließlich dem Kursnehmer.
Für jeglichen Verlust von mitgebrachten oder liegengelassenen Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Aufsichtspflicht
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen die Aufsichtspflicht für Kinder erst 5 Minuten vor Trainingsbeginn übernehmen können. Die Aufsichtspflicht vorher liegt bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Die Aufsichtspflicht nach der Trainingseinheit obliegt ausschließlich den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt mit Rückwirkung eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Vertragsparteien vereinbart, wie sie die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieses Vertrages die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in der vorgesehenen Form zu bestätigen.
Kenntnisnahme der AGB
Der Nutzer erklärt, dass er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt dieser Nutzungsbedingungen/AGB vor Vertragsabschluss vollständig Kenntnis zu erhalten, die Möglichkeit hatte diese dauerhaft zu speichern und mit dem Inhalt dieser Nutzungsbedingungen einverstanden zu sein.