FAQ
Teilnahme an einer Probestunde Kobudo
Die Teilnahme an einem Probetraining ist grundsätzlich während des Trainingsbetriebs möglich.
Im Zweifel bitten wir, vorher telefonisch oder per Email anzufragen. Sie können auch gerne unser Kontaktformular nutzen.
Für die Teilnahme am Probetraining für Anfänger ist normale Sportbekleidung (keine Schuhe) ausreichend. Ein Bo (Holzstab) für das Probetraining kann gestellt werden.
Für die Teilnahme an einer Probestunde wird um vorherige Online-Anmeldung (Buchung über unseren Stundenplan) gebeten.
Teilnahme an einer Probestunde Karate
Die Teilnahme an einem Probetraining ist grundsätzlich während des Trainingsbetriebs möglich.
Wir bitten jedoch zu beachten, dass es verschiedene Leistungsstufen gibt. So sollte ein Anfänger in das dafür gedachte Training kommen, um nicht überfordert zu werden.
Interessierte anderer Karate-Stilrichtungen sind natürlich herzlich willkommen. Eine Probestunde kann bei entsprechender Karate-Erfahrung natürlich auch im Mittelstufen (9.-5. Kyu)- oder Fortgeschrittenen (ab 4. Kyu) Training absolviert werden.
Im Zweifel bitten wir, vorher telefonisch oder per Email anzufragen. Für die Teilnahme an einer Probestunde wird um vorherige Online-Anmeldung (Buchung über unseren Stundenplan) gebeten.
Für die Teilnahme am Probetraining für Anfänger ist normale Sportbekleidung (keine Schuhe) ausreichend.
Teilnahme an Kyu-Prüfungen 9.-4. Kyu
Die Kyu-Prüfungen zum 9. bis einschließlich 4. Kyu sowohl im SRS-Karate als auch im SOK-Kobudo finden bei uns in der Budo Akademie München statt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Prüfungen im Rahmen der Teilnahme an einem Verbandslehrgang abzulegen. Maßgeblich ist hier die jeweilige Ausschreibung.
Organisatorisch ist der Ablauf wie folgt vorgesehen:
- Der Sensei lässt die Prüflinge zur Prüfung zu (wählt sie aus, weil sie die Anforderungen erfüllen).
- Prüflinge zum 9. Kyu (Weißgelb-Gurt) müssen vor Zulassung zur Prüfung einen Karate-Ausweis des Deutschen Karate Verbandes beantragen. Entsprechende Anträge liegen im Dojo aus.
- Die zugelassenen Prüflinge bezahlen die Prüfungsgebühr im Vorfeld an den Sensei, damit dieser die Prüfungsmarken und -Urkunden bestellen kann.
- Der Sensei bestellt die erforderliche Anzahl an Prüfungsmarken und -Urkunden.
- Findet die Kyu-Prüfung im Dojo statt, erhält der Prüfling nach erfolgreicher Prüfung die Urkunde im Anschluß ausgehändigt.
Findet die Kyu-Prüfung in einem anderem Dojo oder Verbandslehrgang statt, übergibt der Sensei die Prüfungsmarke und -Urkunde an den Prüfling, der diese dem Prüfer übergibt. Mit Übergabe vom Prüfungsmarke und -Urkunde an den Prüfling bekundet der Sensei seine Genehmigung zur Teilnahme des Prüflings an der Kyu-Prüfung.
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Antworten auf die häufigsten Fragen für Einsteiger.
Antworten für Mitglieder
Antworten auf häufige Fragen von Mitgliedern